Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung gliedert sich in die Grundzulage, geregelt im § 84 EStG und die Kinderzulage nach §85 EStG. Zu den Zulagen wird nach § 10 a EStG ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gewährt. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung durch und zahlt den Betrag aus, der die Zulagenförderung übersteigt. Dieser Betrag wird nicht dem Riestervertrag gutgeschrieben, steht zur freien Verfügung und könnte zur Erhöhung der späteren Riester-Rente verwendet werden. Die Höhe der staatlichen Förderung ist in folgender Tabelle zusammengestellt:
