Wichtige Fragen zur Riester-Rente

Was passiert wenn…
 
...ich nicht arbeite:
Nicht berufstätige Ehepartner können nur mit staatlichen Zuschüssen eine eigene Riester-Rente aufbauen. Beide Eheleute müssen dafür aber jeweils einen Vertrag abschließen. Die nicht erwerbstätige Frau füllt ihren Vertrag mit der staatlichen Förderung einschließlich einschließlich der Kinderzulage auf, die stets dem Konto der Mutter gutgeschrieben wird. Eigenbeiträge sind für diesen Vertrag nicht erforderlich.
 
...ich während der Ansparphase sterbe:
Der verwitwete Ehepartner kann das im Riester-Vertrag angesammelte Vermögen übernehmen, vorausgesetzt er überträgt es auf seinen eigenen Vertrag. Hat er noch keinen Riester-Vertrag, so kann er einen abschließen. Alternativ kann bei Vertragsabschluss auch vereinbart werden, das Kapital im Todesfall als Witwen- oder Waisenrente auszuzahlen. Erben die Kinder, müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden.
 
...ich den Anbieter wechseln will:
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende aufgelöst werden. Das Kapital wird dann auf einen neuen Riester-Vertrag übertragen. Solche Auflösungen sind allerdings mit Kosten verbunden. Außerdem ist nicht jeder Anbieter bereit, das angesparte Kapital auch zu übernehmen.
 
...ich das Geld dringend benötige:
Eine vorzeitige Rückzahlung des angesparten Kapitals ist zwar möglich, aber teuer: sämtliche Fördergelder müssen zurückgezahlt werden und die Einzahlungen sowie die Gewinne nachversteuert werden. In einer Notlage ist es besser, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.


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