Anspruchsberechtigte

Welcher Personenkreis kann die Vorteile des vom Staat begünstigten Sparens in Anspruch nehmen, um die voraussichtliche Altersarmut zu lindern?
  • Pflichtversicherte in der GRV

  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen

  • Verheiratete Personen, die nicht zum begünstigten Personenkreis zählen, sind über den Ehepartner mitversichert. Denn auch der nicht versicherungspflichtige Ehegatte ist vom sinkenden Rentenniveau des Partners betroffen.


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